Archiv für die Kategorie ‘Politik’

Gewissenlose Politik

9. März 2008

„Aus meiner Sicht ist das aber keine Gewissensentscheidung, sondern eine politische Entscheidung“ sagt Frau Ypsilanti über die Kooperation mit der Linkspartei.

Darf man daraus folgern, dass Gewissen und Politik einander ausschließen? Dass Politik gewissenlos sein muss?

Das Grundgesetz

1. Februar 2008

Wie sich das Grundgesetz wohl in den Träumen mancher Politiker in Zukunft lesen wird?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer terroristische Handlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der NATO ausführt, dies beabsichtigt, oder gegen den ein begründeter Verdacht besteht, dies zu beabsichtigen.
(1b) Personen nach Absatz 1a sind solche gleichgestellt, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen zustande kommt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu in der Regel unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Auf Beschluss der Bundesregierung kann die vollziehende Gewalt zur Abwehr terroristischer Angriffe, zur Bekämpfung von Vorbereitungshandlungen solcher Angriffe sowie zur Eindämmung krimineller Handlungen von dieser Bindungswirkung befreit werden.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, verdächtige Handlungen ausführt oder Telekommunikationseinrichtungen benutzt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Hiervon ausgenommen sind Personen nach Artikel 1 Abs. 1a, 1b.

Trauer

9. November 2007

Der Bundestag will heute die Vorratsdatenspeicherung einführen und damit grundgesetzlich garantierte Freiheiten mit Füßen treten.

Herr Bundespräsident, ich hoffe auf Sie.

Selbiges gilt für das Bundesverfassungsgericht.

Kleine Erinnerung:

Grundgesetz, Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

[...]

Grundgesetz, Artikel 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

[...]

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wurde aus diesen beiden Grundrechten hergeleitet und soll nun im Rahmen eines Placebo-Gesetzes, das alle Deutschen unter Generalverdacht stellt, um eventuell mal ein paar Straftaten aufklären zu können, geopfert werden. Nebenbei sind noch Kleinigkeiten wie das Fernmeldegeheimnis betroffen…

Erfolgreicher Terrorismus

4. September 2007

Das Lawblog weist auf einen Artikel der NZZ hin. Der Autor vertritt die Auffassung, die Politik gehe mit ihren Sicherheitsgesetzen zu weit.

Recht hat er. So gesehen sind Terroristen in den letzten Jahren beim Angriff auf freiheitliche Rechtsstaaten sehr erfolgreich gewesen. Nicht durch die Anschläge selbst, sondern durch die Reaktionen darauf.

Nochmal Bundestrojaner

3. September 2007

Fefe schreibt mit seiner üblichen Polemik über die Auffassung der SPD zum Bundestrojaner. Die Auffassungen, die er angreift, teile ich auch nicht, aber mit Unterstellungen wie „wir ändern das Grundgesetzt und dann ist das schon OK“ tut er der Sache keinen Gefallen. Zur Erklärung: Die Rede war von der Notwendigkeit einer „rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage“ – und das Rechtsstaatsprinzip läßt sich nicht mit einem Federstrich aus der Welt schaffen. Selbst, wenn man es wollte.

Wahlcomputer

1. September 2007

Hessen hat keine Zweifel bei Wahlcomputern, berichtet Heise. Wie üblich werden Sicherheitsbedenken angeführt, Wahlcomputer sind manipulierbar usw…

Ich denke ja, die Diskussion wird von der falschen Seite geführt. Ist doch egal, wie sicher Wahlcomputer sind. Anders gesagt: Wahlen müssen nicht einfach nur sicher sein. Sie müssen nachvollziehbar sicher sein, der Wähler soll also verstehen können, wie das Verfahren funktioniert und sich vergewissern können, daß alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn die Stimmzettel in einer Urne sind, dort öffentlich herausgenommen werden und ebenso öffentlich ausgezählt werden, dann versteht das Jedermann. Wenn in eine Wahlmaschine Chips eingeworfen werden, die in verschiedenen Schächten landen und sowohl automatisch als auch manuell gezählt werden können, dann auch. Wenn aber das Verfahren rein elektronisch abläuft, dann kann das niemand. Selbst Experten (und zu denen zähle ich mich) müssen dafür einen sehr hohen Aufwand treiben und können sich in aller Regel dennoch nicht hundertprozentig sicher sein.

Und deshalb bin ich gegen Wahlcomputer. Egal, ob nun offenkundige Sicherheitslücken vorhanden sind oder nicht.