Der Bundestag will heute die Vorratsdatenspeicherung einführen und damit grundgesetzlich garantierte Freiheiten mit Füßen treten.
Herr Bundespräsident, ich hoffe auf Sie.
Selbiges gilt für das Bundesverfassungsgericht.
Kleine Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
[...]
Grundgesetz, Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
[...]
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wurde aus diesen beiden Grundrechten hergeleitet und soll nun im Rahmen eines Placebo-Gesetzes, das alle Deutschen unter Generalverdacht stellt, um eventuell mal ein paar Straftaten aufklären zu können, geopfert werden. Nebenbei sind noch Kleinigkeiten wie das Fernmeldegeheimnis betroffen…