Archiv für Februar 2008

Chefs…

28. Februar 2008

…wissen leider auch oft nicht, was sie wollen. Berücksichtigt man einen Vorschlag bei der Korrektur eines Papiers, kann man sicher sein, dass in der nächsten Version ein Fragezeichen neben genau dieser Stelle steht. Ebenfalls beliebt: Sich über nicht erklärte Sachverhalte und Begriffe beschweren, die einen Satz später diskutiert werden…

Na ja, einfache Gegenmaßnahme: Nicht korrekturlesen lassen ;-)

Für dumm verkaufen -3-

7. Februar 2008

Der Student war bei mir, hat alles gestanden und auf Sprachprobleme geschoben. Dämliche Situation – die Sprachprobleme sind zweifelsohne da, und vielleicht gilt in seinem Kulturkreis ein Plagiat auch nicht als etwas Schlimmes. Meine Kollegen meinten, ich solle ihm noch eine Chance geben. Das habe ich getan, aber ich bereue es schon. Eigentlich ist sowas verdammt unfair den ehrlichen Studenten gegenüber. Ach Mist, warum können nicht alle Studenten so gut sein wie meine „Lieblinge“…

Für dumm verkaufen -2-

6. Februar 2008

Was ja eigentlich ärgerlich ist, wenn Studente ein Plagiat abliefert: Es kostet Zeit. Ich muss so eine Arbeit ja auch erst einmal lesen, obwohl der Inhalt nicht einmal in dem Seminar entstanden ist, für das er abgegeben wurde. Die Zeit würde ich viel lieber für sinnvolle Tätigkeiten verwenden :-(

Ich habe jedenfalls nun eine Mail an alle Studenten geschrieben, die ich in diesem Seminar betreue, und sehr deutlich auf die Regeln hingewiesen. Vielleicht gesteht ja der Übeltäter nun freiwillig, dann bekommt er nochmal eine Chance. Schade ist das nur für die anderen Studenten, denen ich auf diesem Weg indirekt unterstelle, sie würden abschreiben.

Für dumm verkaufen

5. Februar 2008

Ich hasse es, wenn Studenten versuchen, mich für dumm zu verkaufen. Heute kam ein Student mit seiner Ausarbeitung zu mir: Gefordert war ein Text von 6 Seiten. Ein Student, dem ich das auf Anhieb nicht zugetraut hätte, kommt mit 8 Seiten an. Ich werfe einen kurzen Blick darauf – sieht gar nicht schlecht aus, also ein Lob an den Studenten, dazu den Kommentar, dass ich mir den Text in Ruhe durchlese, er sich aber darauf einstellen muss, 2 Seiten zu kürzen.

Mittlerweile habe ich den Text gelesen. Als der gleiche Begriff zweimal definiert wurde, aber dann ein Synonym verwendet wurde, begann ich misstrauisch zu werden. Hinzu kamen Stilbrüche, Formulierungen, die irgendwie nicht in eine Seminararbeit passten… Ergebnis einer kurzen Google-Suche: Der Student hat höchstens einen Absatz selbst geschrieben. Traurig. Was mache ich jetzt?

Langsamtipper

3. Februar 2008

Gerade mal 62 Wörter pro Minute beim Schnelltippen geschafft. Wenn auch fehlerfrei.

Zugschlus schafft fast doppelt so viel. Ich sollte doch mal einen Kurs im Maschinenschreiben machen :-(

Das Grundgesetz

1. Februar 2008

Wie sich das Grundgesetz wohl in den Träumen mancher Politiker in Zukunft lesen wird?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer terroristische Handlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der NATO ausführt, dies beabsichtigt, oder gegen den ein begründeter Verdacht besteht, dies zu beabsichtigen.
(1b) Personen nach Absatz 1a sind solche gleichgestellt, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen zustande kommt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu in der Regel unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Auf Beschluss der Bundesregierung kann die vollziehende Gewalt zur Abwehr terroristischer Angriffe, zur Bekämpfung von Vorbereitungshandlungen solcher Angriffe sowie zur Eindämmung krimineller Handlungen von dieser Bindungswirkung befreit werden.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, verdächtige Handlungen ausführt oder Telekommunikationseinrichtungen benutzt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Hiervon ausgenommen sind Personen nach Artikel 1 Abs. 1a, 1b.