… fällt mir gerade noch bei Lektüre der bereits genannten Heise-Meldung auf…
Mit einer Entscheidung [zum Einsatz von Wahlcomputern] sei nicht vor der hessischen Landtagswahl zu rechnen, teilte das BVG mit.
Steht so auf http://www.heise.de/newsticker/meldung/95315/. Allerdings ist der Artikel falsch, es sollte heißen “die BVG“.
Oder sollten die evtl. doch das BVerfG meinen?